Neues von der Rütliruine in Vlotho

Wie geht es mit der Bauruine am Rütli weiter?
(Vlotho) Neue Informationen erklären die aktuellen Eigentumsverhältnisse.


Viele Bürger von Vlotho und den angrenzenden Gemeinden stellen sich seit Jahren die Frage wie es mit dem Rütli in Vlotho weiter geht. Im April 2014 war das Ausflugslokal ausgebrannt. Die Vlothoer Zeitung berichtete damals, dass sie den Eigentümer in der Schweiz ausfindig gemacht hätte. Über diesen erhielt die Zeitung auch die Kontaktdaten von einem Anwalt, welcher eine Vollmacht für das Grundstück besäße. Wie die Vlothoer Zeitung weiter berichtete, hätte diese auch schon Kontakt zu dem Bevollmächtigen, Herrn Kai Wiegelmann, aufgenommen.
Weiter in die Schlagzeilen geraten war das Rütli dann 2015 als dort eine Leiche gefunden wurde.
 
 
Geschichte des Rütli
 
Erbaut wurde das Rütli 1959. Über die Jahre entwickelte sich daraus ein beliebtes Ausflugslokal. Anfang der 90ger Jahre beschloss die damalige Eigentümerfamilie jedoch das Gebäude zu veräußern. Der Sachverständige Jörg  Leifeld aus  Herford ermittelte 1992 für das bebaute Grundstück an  der Oberbecksener Str. 50 einen Wert von 630 000 D-Mark, was in etwa 322 000 Euro entspricht.


Käufer war ein Geschäftsmann aus der Schweiz. Dieser erwarb das Haus jedoch nicht aus spekulativen Gründen. Vielmehr wollte er mit dem Erwerb seiner Stieftochter die Möglichkeit bieten in Vlotho einen Gastronomiebetrieb zu betreiben.

Nach familiären Querelen sollte das Rütli dann aber abgestoßen werden. Der Eigentümer erteilte dem Sohn eines Geschäftsfreundes aus Arnsberg eine Vollmacht, um die Immobilie zu verkaufen. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass aufgrund des baulichen Zustandes des Gebäude ein Verkaufspreis in Höhe des Wertgutachtens nicht mal ansatzweise realisiert werden kann. Der Parkplatz war sanierungsbedürftig, die Dächer mit Eternitplatten gedeckt, die aufgrund es Alters mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit Asbest enthielten. Dies waren nur einige Gründe für den Wertverlust.

Verkauf und Zerstörung des Gebäudes

Es gelang dem Bevollmächtigten Kai Wiegelmann jedoch nicht, einen entsprechenden Verkaufspreis zu realisieren, dennoch fand er einen Interessenten. Ein Handwerker aus dem Ruhrgebiet, der in der Firma des Vaters des Herrn Wiegelmann oft Aufträge übernahm, wurde die Immobilie schmackhaft gemacht. Zwar hatte dieser auch nicht ausreichend Vermögen, aber er könne den Betrag ja abzahlen. (Anmerkung der Redaktion: Der Käufer hat uns explizit darum gebeten, nicht mit Namen genannt zu werden). Bereits im Frühjahr 2010, kurz nach der Bevollmächtigung des Rechtsanwalts Wiegelmann, wurde bei einem Notar in Münster der Kaufvertrag unterschrieben. Als Kaufpreis wurden 200.000 Euro vereinbart die in 160 Monatsraten zu zahlen seien. Im Gegenzug sollten die Grundschulden im Grundbuch gelöscht werden. Zudem wurde vereinbart, dass am 1.7.2010 den Pächtern der Immobile gemeinsam eröffnet werden soll, dass es nun ein neuer Besitzer für die Liegenschaft zuständig sei.


Es dauerte nicht allzu lange bis der neue Besitzer merkte, auf was er sich da eingelassen hatte. Zwar gab es Mieteinnahmen, der Pachtvertrag den die Betreiber seinerzeit mit dem Eigentümer abgeschlossen hatten besagte jedoch lediglich dass eine Pacht in Höhe von rund eintausend Euro warm zu zahlen sei. Darin enthalten waren alle Nebenkosten. Eine kurze Inaugenscheinnahme der Betriebskosten, wie Steuern, Wasser, Strom etc. reichte dem neuen Besitzer aus um festzustellen, dass diese Kosten die monatliche Pacht bei weitem überschritten.

So blieb ihm nichts anderes übrig, als die Pacht anzupassen. Dies verärgerte aber die Pächter, die darauf hin den Pachtvertrag kündigten und 2011 an einer anderen Stelle in Vlotho eine Gastronomie eröffneten.

Dann kamen auch noch Unstimmigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer auf, denn die Grundschulden wurden nicht aus dem Grundbuch gelöscht, worauf hin der Käufer irgendwann seine Zahlungen einstellte. Im April 2014 kam es dann zu einem verheerenden Brand, der die Gaststätte weitestgehend zerstörte.

Und nun wird es richtig Interessant: Nur zwei Monate nach dem Brand hat der Bevollmächtigte einen Antrag an das Amtsgericht in Bad Oeynhausen gestellt, die Löschung der Grundschulden vorzunehmen und den Käufer als Eigentümer einzutragen. Die Eintragung erfolgte jedoch nicht, weil der Verkäufer anschließend nicht die Gerichtsgebühren bezahlte.


Aktuelle Sachlage

Dass das Rütli nicht mehr im Besitz des Investors aus der Schweiz ist, so wie es die Vlothoer Zeitung seinerzeit berichtete, fand die Neue Westfälische schon nach wenigen Tagen heraus. Dort ist jedenfalls zu lesen, dass es dem Bauamt vom Kreis Herford nicht gelingt mit dem neuen Besitzer in Kontakt zu treten. Weiter schreibt sie „Es sei schwierig, an den Alteigentümer heranzukommen, der seinen Wohnsitz in der Schweiz habe.“ Es ist also von einem Alteigentümer, nämlich dem ehemaligen Besitzer die Rede.

Wir haben einen Anwalt zu der Sachlage befragt. Dieser teilte uns mit, dass die Immobilie ganz klar einen neuen Besitzer habe. Zum einen stehe die Vormerkung im Grundbuch und der notariell beglaubigte Vertrag liege auch beim Gericht vor. Damit sei die Immobilie verkauft. Zum andern sei sie auch in Besitz genommen worden, da der Verkäufer und der Käufer ja am 1.7.2010 die Pächter gemeinsam darüber informiert hat, dass nun ein neuer Besitzer für die Liegenschaft verantwortlich sei.

Der Alteigentümer und der Bevollmächtige hätten spätestens ab diesem Zeitpunkt keine rechtlichen Zugriffsrechte auf die Immobile. Anders, als oft angenommen, wechsele der Besitzer einer Immobile nicht erst durch die Eintragung im Grundbuch, sondern mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar.

Mit wem hat dann der Waldkindergarten den Pachtvertrag geschlossen

Wenn nun das Bauamt keine Möglichkeit hatte an den neuen Besitzer zu kommen, so drängt sich doch gleich die Frage auf, mit wem der Waldkindergarten dann den Pachtvertrag geschlossen hat. Wir wenden uns an den ehemaligen ersten Vorsitzenden des Waldkindergartens, Herrn Jesse, und konfrontieren ihn mit den Ergebnissen unserer Recherche. Dieser fällt aus allen Wolken. Er habe mit dem Bevollmächtigten des Alteigentümers den Pachtvertrag abgeschlossen. Dass dieser zu diesem Zeitpunk das Grundstück schon verkauft hatte und gar nicht mehr berechtigt war, einen Pachtvertrag abzuschließen, wusste er nicht. Schockiert zeigte sich der ehemalige Vorsitzende auch deshalb, weil der Bevollmächtige das Grundstück anfangs an den Verein verkaufen wollte. Dies wäre dann ja schon alleine wegen der Eigentumsvormerkung im Grundbuch überhaupt nicht legal gewesen. Er wäre über die Sachlage erschrocken, da dies ja bedeute, dass der Waldkindergarten auf einem Gelände errichtet worden sei, für den kein rechtsgültiger Pachtvertrag vorläge. Dabei hätte der Bevollmächtige so einen seriösen Eindruck gemacht. Er gab damals an, der Geschäftsführer eines gut laufenden mittelständischen Unternehmens mit dem Namen Elpro aus Arnsberg zu sein.


Wie wir jedoch heraus fanden, ist dieses Unternehmen seit Jahren Insolvenz. Laut
Bundesanzeiger liefen die Geschäfte bis 2013 auch recht gut. Ab dem Jahr 2014 wurden praktisch keine Gewinne mehr erzielt. Im Jahre 2017 machte das Unternehmen bei einer Bilanzsumme von vormals 4 Mio Euro einen Verlust von rund 1 Mio Euro. Inzwischen ist das Unternehmen in E-Light Abwicklung GmbH i.L umbenannt worden.

 

Strafanträge des Waldkindergartens bringen den Fall ins Rollen

Das es überhaupt zu einer Recherche über das Grundstück an der Oberbecksener Str. 50 gekommen ist, ist dem neuen Vorstand des Waldkindergarten „die Käfermäuse“ e.V. zuzuschreiben. Es reichte ja nicht, dass der Gründungsvorstand zurück trat. Unter der neuen Leitung der Vorsitzenden Angela Maniscalco und Jacqueline Kayser wurde auch massiv gegen den ehemaligen Vorsitzendennvorgegangen. Das ging so weit, dass dieser im September 2019 von einem Mitglied angegriffen und verletzt wurde, weil er nach einem Waldspaziergang über den Parkplatz gegangen war. Für das Betreten des Parkplatzes erhielt der ehemalige erste Vorsitzende dann auch gleich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Nach der etwa zwölften Anzeige gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder wegen Hausfriedensbruch, die allesamt wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden, hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld offensichtlich genug: Sie recherchierte über ein halbes Jahr sehr gründlich und stellt das letzte Verfahren wegen Hausfriedensbruch nach § 170 StPO ein. Dies besagt ganz eindeutig, dass es keine Straftat ist, wenn ehemalige Mitglieder des Vereins das Gelände des Waldkindergartens betreten. Wie sollte dies auch der Fall sein. Ein Hausverbot kann nur erteilt werden von Personen oder Vereinen die auch rechtmäßiger Pächter eines Grundstücks sind.



Kommentare

  1. Die damals 2 Vorsitzende Angela Maniscalco hat den Pachtvertrag doch mit unterschrieben. Diese betreibt doch ein Architekturbüro in Vlotho. Und dann fällt denen als Fachleuten nicht auf, dass der Pachtvertrag mit der falschen Person geschlossen wurde?

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  2. Interessanter Artikel; Hintergründe gut aufgearbeitet. Danke, darauf habe ich schon lange gewartet.

    Fazit:

    1. Rütli ist unverkäuflich, weil schon verkauft; Käufer verschollen.
    2. Pachtvertrag des dortigen Kindergarten ungültig, weil mit unberechtigter Person abgeschlossen.
    3. Bauten und Handlungen des Kindergarten illegal, weil gültiger Pachtvertrag nicht vorliegt.

    Es stellt sich die Frage: Wie lange kann die Betriebserlaubnis aufrecht erhalten werden?




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